Klasse B, Auto.
Mehrspurige Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen, inklusiv Fahrer.
Mindestalter: ab 17 Jahren (begleitetes Fahren) oder ab 18 Jahren
Klasse BE, Anhänger
Autos aus Klasse B und Anhänger über 750kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter: ab 17 Jahren (begleitetes Fahren) oder ab 18 Jahren
Klasse A, Motorrad
Krafträder mit über 45 km/h und mehr als 50 ccm
Mindestalter: - 20 Jahre bei 2jährigem Vorbesitz von Klasse A2
- 24 Jahre bei Direkteinstieg
Diese Klasse schließt A1, A2 und AM mit ein
Klasse A2 (A beschränkt), Krafträder
Krafträder mit einer Motorleistung bis 35 kW
Mindestalter: 18 Jahre
Diese Klasse schließt den Führerschein A1 und AM ein
(Nach zweijährigem Besitz dieser Klasse genügt eine praktische Prüfung zum Aufstieg in Klasse A)
Klasse A1, Leichtkraftrad, "125er"
Krafträdermit einer Motorleistung bis 11 kW und einem Hubraum von max. 125 ccm
Mindestalter: ab 16 Jahren
Schließt die Klasse AM mit ein
Klasse AM, Kleinkraftrad oder Kleinkraftroller
zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h
Mindestalter: 15 Jahre
Mofa
Krafträder bis 50 ccm Hubraum. Maximale Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
Mindestalter: 15 Jahre
(Wer vor dem 01. April 1965 geboren ist, darf ein Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren. Hat man eine Fahrerlaubnis, egal welcher Klasse, darf man auch Mofa fahren)
Für Fragen zu drei- oder mehrrädigen Fahrzeugen, Fahrzeugkombinationen oder bestimmten Kraftfahrzeugen bitte einfach persönlich
nachfragen ☺